Bernadette Käferlein :: FAQ

 

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Was ist der Unterschied zwischen “beeidigt, vereidigt, ermächtigt, zertifiziert oder öffentlich bestellte Übersetzung”? Diese Bezeichnungen haben alle die gleiche Bedeutung - sie werden nur von Bundesland zu Bundesland anders betitelt.

 

Wann benötigt man eine beeidigte und beglaubigte Übersetzung? Diese benötigt man beispielsweise bei Dokumenten, die bei Ämtern oder Behörden vorgelegt werden müssen (z.B. im Ausland ausgestellte Geburtsurkunden, Heiratsurkunden oder Sterbeurkunden sowie bei notariellen Urkunden, wie z.B. bei Testamenten oder Grundstückskaufverträgen). In eben genannten Fällen verlangen Behörden in der Regel amtlich beglaubigte Übersetzungen,   um  eine  verbindliche   und wortgetreue

Wiedergabe des Original-Dokuments zu gewährleisten. Das heißt: Beglaubigte Übersetzungen dürfen nur von gerichtlich beeidigten Übersetzern durchgeführt werden. Ich bin gerichtlich ermächtigt, die Vollständigkeit und Richtigkeit von Übersetzungen zu bestätigen und diese zu beglaubigen. In diesem Zusammenhang garantiere ich auch, dass Dokumente - die für Behörden und öffentliche Institutionen außerhalb Deutschlands bestimmt sind - rechtswirksam beglaubigt und (wenn nötig) auch überbeglaubigt werden, so dass Sie den jeweiligen Gesetzen der Zielländer entsprechen.

 

Woran erkennt man eine beglaubigte Übersetzung? Zunächst sollten beglaubigte Übersetzungen sowohl inhaltlich als auch optisch möglichst dem Original-Dokument entsprechen, damit auf den ersten Blick eine optimale Vergleichsmöglichkeit besteht. Zudem müssen beglaubigte Übersetzungen auf Vollständigkeit und Richtigkeit bescheinigt sein. Auch ein Vermerk, in welcher Form dem Übersetzer das ursprüngliche Dokument vorlag (z.B. Kopie oder Original) und um wieviele Seiten es sich handelt, dürfen nicht fehlen. Zuletzt werden fertige Übersetzungen immer mit dem Original-Dokument bzw. mit der notariell beglaubigten Kopie des Originals zusammengeheftet und mit Ort, Datum, Unterschrift sowie Stempel des Übersetzers versehen.

 

Was ist der Unterschied zwischen “Übersetzer” und “Dolmetscher”? Übersetzer sind für schriftliche Übertragungen zuständig - Dolmetscher für mündliche (z.B. bei Terminen vor Gericht). Für beide Tätigkeitsbereiche benötigt man zwei separate Ausbildungen. Jemand, der also beispielsweise eine Ausbildung als Übersetzer hat, ist nicht zugleich Dolmetscher. Ich absolvierte 1995 meine Fachausbildung als Übersetzer, somit bin ich seither als Übersetzerin tätig - nicht als Dolmetscher.

 

Wie lange dauert eine Übersetzung? Das hängt von diversen Faktoren ab - z.B. Textlänge, Bereich, Schwierigkeitsgrad, usw. Deshalb ist es sehr hilfreich, wenn Sie mir bei Ihrer Anfrage das zu übersetzende Dokument zukommen lassen, damit ich in dieses kurz Einblick nehmen kann - die genaue Bearbeitungsdauer werde ich Ihnen dann in meinem Angebot aufführen.

 

Wie hoch sind die Kosten für eine Übersetzung? Da Übersetzungen ganz individuell sind, erfolgt die Preiskalkulation immer mit Hilfe folgender Faktoren: Sprache des Ausgangs- und Zieltextes, Bereich des Textes sowie Umfang des Textes (Zeichenanzahl). Sollten Sie eine Übersetzung benötigen, können Sie mir gerne das zu übersetzende Dokument per Post, per Fax, per Mail oder persönlich zukommen lassen - sobald ich Einblick genommen habe, unterbreite ich Ihnen ein Angebot.

 

Was sind die Merkmale eines guten Übersetzers? Bei Ihrer Wahl sollten Sie grundsätzlich auf die Qualifikation des Übersetzers achten (z.B. Fachausbildung, Berufserfahrungen, Referenzen, ...), denn da der Beruf des Übersetzers nicht geschützt ist, könnte sich im Grunde genommen jede Person als “Übersetzer” bezeichnen. Äußerste Vorsicht ist deshalb geboten, wenn ein Übersetzer in sämtlichen Sprachen oder auch mit “Blitz-Übersetzungen” wirbt - in beiden Fällen leidet meist die Professionalität und Qualität der Übersetzung.